Aurevia · AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Verträge zwischen [Firmenname] [Rechtsform], [Straße], [PLZ] [Ort] (nachfolgend „Auftragnehmer") und ihren Auftraggebern über Beratungs-, Konzeptions-, Analyse- und Umsetzungsbegleitungsleistungen.
(2) Es gelten ausschließlich diese AGB. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
(3) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
(1) Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung der im jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung individuell beschriebenen Beratungs- und Begleitleistungen.
(2) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, schuldet der Auftragnehmer eine Tätigkeit nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung (Dienstvertrag, §§ 611 ff. BGB), nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die zur Vertragsdurchführung erforderlichen Leistungen ganz oder teilweise durch fachlich qualifizierte Dritte (Subunternehmer) erbringen zu lassen. Die Verantwortung gegenüber dem Auftraggeber bleibt hiervon unberührt.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Der Vertrag kommt durch schriftliche oder textförmliche (E-Mail) Annahme des Angebotes durch den Auftraggeber zustande.
(2) Soweit nicht anders angegeben, sind Angebote [21] Tage ab Angebotsdatum gültig.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge und Ansprechpartner zur Verfügung.
(2) Der Auftraggeber benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner mit Entscheidungskompetenz.
(3) Verzögerungen, die auf unzureichende Mitwirkung zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Daraus entstehender Mehraufwand kann zusätzlich in Rechnung gestellt werden.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot. Soweit dort nicht anders ausgewiesen, wird die Leistung als Pauschalhonorar abgerechnet.
(2) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
(3) Reise-, Übernachtungs- und sonstige Auslagen werden nach tatsächlichem Aufwand zusätzlich berechnet, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
(4) Rechnungen sind innerhalb von [14] Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Mandaten mit längerer Laufzeit ist der Auftragnehmer berechtigt, monatliche Teilrechnungen zu stellen.
(5) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie eine Verzugspauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB zu verlangen. Die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
§ 6 Termine und Fristen
(1) Termine und Fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
(2) Höhere Gewalt sowie sonstige unvorhersehbare, nicht vom Auftragnehmer zu vertretende Ereignisse befreien diesen für deren Dauer von der Leistungspflicht. Vereinbarte Termine verlängern sich entsprechend.
§ 7 Rechte an Arbeitsergebnissen
(1) An den im Rahmen des Vertrages erstellten Arbeitsergebnissen (Konzepte, Analysen, Strategien, Texte, Präsentationen) räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches, nicht ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht zu den im Vertrag beschriebenen Zwecken ein.
(2) Eine Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte sowie eine Bearbeitung der Arbeitsergebnisse bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
(3) Methoden, Modelle, Tools und allgemeines Know-how des Auftragnehmers bleiben dessen Eigentum und dürfen vom Auftragnehmer in anderen Mandaten weiterverwendet werden, soweit hierdurch keine Vertraulichkeitspflichten verletzt werden.
§ 8 Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei strikt vertraulich zu behandeln und nur für Zwecke des Vertrages zu verwenden.
(2) Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertrages für einen Zeitraum von [3] Jahren fort.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber unter Nennung von Name und Logo als Referenz zu nennen, sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 9 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Auftragnehmers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist des Auftragnehmers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung — gleich aus welchem Rechtsgrund — ausgeschlossen.
(4) Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
§ 10 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
(2) Befristete Verträge enden mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit. Eine ordentliche Kündigung vor Ablauf ist ausgeschlossen, soweit nicht anders vereinbart.
(3) Unbefristete Mandate können von beiden Seiten mit einer Frist von [4] Wochen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(5) Jede Kündigung bedarf der Textform.
§ 11 Datenschutz
(1) Die Vertragsparteien beachten die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die Vorgaben der DSGVO.
(2) Soweit der Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien eine separate Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO ab.
(3) Im Übrigen wird auf unsere Datenschutzerklärung verwiesen.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist — soweit gesetzlich zulässig — der Sitz des Auftragnehmers, [Ort des Firmensitzes].
(3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.